Klar erkennbare Botschaften, die in weniger als 3 Sekunden für Autofahrer verständlich sein müssen. Dies gilt für Verkehrslenktafeln oder Planskizzen, aber auch für Gefahrenhinweise oder Umleitungsbeschilderungen. Um die Anforderungen für den Inhalt zu erfüllen, gibt es einige Regularien, in denen diverse Hilfestellungen festgehalten sind. Eine Mindestschriftgröße von 140 mm ist hier ebenso festgelegt wie Vorgaben für Piktogramme oder abkürzende Bezeichnungen. All diese Regelwerke wirken unterstützend, um die RSA 95 einzuhalten. RSA steht dabei für Richtlinie für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen.
Zeitangaben in Bezug auf Gültigkeit der angegebenen Hinweise sollten immer übergeordnet angebracht werden. So kann der Fahrer direkt prüfen, ob die Hinweise aktuell zu beachten sind. Beispiele hierfür sind Geschwindigkeitsbegrenzung zu bestimmten Uhrzeiten oder der Hinweis auf Wildwechsel in bestimmten Monaten im Jahr. Bei tagesgenauen Angaben sollte der Tag benannt werden. Neu aufgestellte Hinweise wie Baustellenbeschilderung sollte daher nicht früher als sechs Tage im Voraus befestigt werden, um Überschneidungen der Wochentage zu vermeiden.
Bei der Verwendung von Text sollte auf eine klare Trennung geachtet werden. Fließtext ist für die Verkehrsteilnehmer schwierig verständlich und in der Kürze der Zeit nicht zu erfassen. Auf Grund dieser Problematik mit Text ist es ein probates Mittel, auf Texte zu verzichten und diese durch allgemeingültige Piktogramme zu ersetzen. Diese sind nicht nur schneller verständlich, sondern durch ihre gar internationale Bekanntheit über Sprachräume hinaus anwendbar. Ein weiterer Aspekt ist das Einsparen von Platz auf dem zu platzierenden Hinweisschild. So können klare Strukturen und eine verständliche Optik gewahrt werden.