Planskizzen und Hinweistafeln nach RSA 95 erstellen

nach RSA 95

Klar erkennbare Botschaften, die in weniger als 3 Sekunden für Autofahrer verständlich sein müssen. Dies gilt für Verkehrslenktafeln oder Planskizzen, aber auch für Gefahrenhinweise oder Umleitungsbeschilderungen. Um die Anforderungen für den Inhalt zu erfüllen, gibt es einige Regularien, in denen diverse Hilfestellungen festgehalten sind. Eine Mindestschriftgröße von 140 mm ist hier ebenso festgelegt wie Vorgaben für Piktogramme oder abkürzende Bezeichnungen. All diese Regelwerke wirken unterstützend, um die RSA 95 einzuhalten. RSA steht dabei für Richtlinie für die Sicherheit von Arbeitsstellen an Straßen.

Zeitangaben in Bezug auf Gültigkeit der angegebenen Hinweise sollten immer übergeordnet angebracht werden. So kann der Fahrer direkt prüfen, ob die Hinweise aktuell zu beachten sind. Beispiele hierfür sind Geschwindigkeitsbegrenzung zu bestimmten Uhrzeiten oder der Hinweis auf Wildwechsel in bestimmten Monaten im Jahr. Bei tagesgenauen Angaben sollte der Tag benannt werden. Neu aufgestellte Hinweise wie Baustellenbeschilderung sollte daher nicht früher als sechs Tage im Voraus befestigt werden, um Überschneidungen der Wochentage zu vermeiden.

Bei der Verwendung von Text sollte auf eine klare Trennung geachtet werden. Fließtext ist für die Verkehrsteilnehmer schwierig verständlich und in der Kürze der Zeit nicht zu erfassen. Auf Grund dieser Problematik mit Text ist es ein probates Mittel, auf Texte zu verzichten und diese durch allgemeingültige Piktogramme zu ersetzen. Diese sind nicht nur schneller verständlich, sondern durch ihre gar internationale Bekanntheit über Sprachräume hinaus anwendbar. Ein weiterer Aspekt ist das Einsparen von Platz auf dem zu platzierenden Hinweisschild. So können klare Strukturen und eine verständliche Optik gewahrt werden.

Weiterhin wird mit Abkürzungen und Verbildlichungen eine einfachere Darstellung der Verkehrsinformationen übernommen. Der Buchstabe „h“ wird beispielsweise für Angaben zur Uhrzeit verwendet, rechtwinklige Kreuze ersetzen das Wort „gesperrt“.

 

Konstitution der Verkehrszeichen

Neben der optischen und inhaltlichen Gestaltung der aufgedruckten Hinweise ist die äußere Form und Standfestigkeit des Verkehrszeichen ein wichtiges Merkmal. Aus sicherheitstechnischer Sicht können Verkehrsschilder durch Umfallen oder Anstoßen zu einem erheblichen Risiko für alle Verkehrsteilnehmer werden. Die korrekte Montage und Aufstellung sind somit von großer Bedeutung, um Sach- und Personenschäden zu vermeiden. Mobile Verkehrszeichen müssen eine entsprechende Standsicherheit nachweisen. Dauerhaft aufgestellte Hinweisschilder im Straßenverkehr werden mit einem hohen Maß an Genauigkeit aufgestellt und gesichert. Die Anforderungen und vorliegenden Regelwerke werden befolgt. Dies ist in der Praxis bei mobilen Lösungen regelmäßig nicht der Fall. Gerade bei temporär eingesetzten Beschilderungen findet man viele falsch aufgestellte Hinweisschilder. Sie ragen beispielsweise in den so genannten Lichtraum der Fahrbahn oder versperren die Verkehrswege von Radfahrern und Fußgängern. Auch eine zu niedrig montierte Beschilderung ist nicht selten. Besonders an Arbeitsstätten im Straßenverkehr werden diese Fehler deutlich. Das Regelwerk wird hier oftmals nicht eingehalten. Da die Behörden hier häufig wenig Handlungsbedarf sehen, hat sich der fehlerhafte Aufbau von Beschilderungen rund um Baustellen als neuer Standard etabliert.

Der richtige Einsatz von Absperrmaterialien und Beschilderungen ist gemäß der Regelwerke und Vorschriften umzusetzen. Neben der Berücksichtigung der Wirkung von Windlast auf die jeweilige Schildgröße ist auch die Höhe und die zu wählenden Gegengewichte zu beachten. Nur eine ausreichende Qualität der Materialien im Zusammenspiel mit Sorgfalt bei der Installation der Absicherungen sorgt für wirklich sichere Umstände an Baustellen und geänderten Verkehrsstellen.

Ihr Kontakt zu JW Verkehrstechnik